
Erbrecht

Das Erbrecht ist ein hochkompliziertes Rechtsgebiet. Daher kann eine Verschleppung oder eine fehlende Lösung einer erbrechtlichen Angelegenheit zu negativen finanziellen und persönlichen Konsequenzen führen.
Eine vorausschauende Regelung von Erbschaftsfragen durch ein Testament, Schenkungs- oder Erbvertag kann allen Betroffenen viele Auseinandersetzungen nach dem Erbfall ersparen und ist daher immer sinnvoll.
Dafür steht Ihnen meine langjährige Erfahrung in der Regelung von Erbfolgen und in der juristischen Betreuung beim Erbfall zur Verfügung.

- Entwurf, Anpassung und Auflösung von Erbverträgen und Testamenten
- Entwurf der Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten des Erblassers
- Beratung und Unterstützung unmittelbar nach dem Eintritt des Erbfalls
- Beratung in Fragen der erbrechtlichen Ansprüche
- Pflichtteilsanspruche
- Unterstützung bei der Beantragung des Erbscheins
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Erbschaftsstreitigkeiten
- Schenkungsverträge
usw.