Familienrecht
Zu den wichtigsten Bereichen des Familienrechts gehören Eheschließung, Scheidung, Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens und der Altersvorsorge, Ehegatten- und Kindesunterhalt, das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern und die Beteiligung des Elternteils an deren Erziehung nach der Scheidung sowie Umgang mit dem Jugendämtern.
Anhaltende und unangenehme Meinungsverschiedenheiten bei der Regelung der familienrechtlichen Streitigkeiten können vermieden werden, wenn rechtzeitig die notwendigen Schritte unternommen werden.
Fragen zur möglichen Scheidung und ihren Folgen werden individuell betrachtet und entschieden. Das ist immer ein schwieriges und heikles Thema, mit einer hohen emotionalen Belastung. Meine Aufgabe besteht darin, eine juristische Bewertung der Situation abzugeben, mögliche Varianten der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten vorzuschlagen, deren Vor- und Nachteile aufzeichnen und die Erfüllung Ihres Anliegens zu gewährleisten.
- Scheidung der Ehe
- Teilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens
- Versorgungsausgleich
- Klärung der gemeinsamen Kreditverpflichtungen gegenüber Dritten während des Trennungsjahres und nach der Scheidung
- Aufenthaltsbestimmung der Kinder während des Trennungsjahres und nach der Scheidung
- Berechnung der Höhe des Ehegattenunterhalts während des Trennungsjahres und nach der Scheidung
- Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts
- Beratung und Unterstützung bei Gewalt in der Familie
usw.
- Alleiniges und gemeinsames Sorgerecht für die gemeinsame Kinder
- Besuchs- und Umgangsrecht der Eltern
- Aufenthaltsbestimmung der Kinder nach Trennung der Eltern und deren Scheidung
- Das Umgangsrecht der Großeltern
- Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts bei getrennt lebenden Eltern
- Vertretung der Elternteile im Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge
- Änderung von bereits getroffenen Vereinbarungen bezüglich der elterlichen Rechte
- Dialog mit den Vertretern der Jugendämter und anderen staatlichen Stellen
usw.