Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle stellen einen Querschnitt zwischen mehrere Rechtsbereichen dar. Dabei handelt es sich nicht nur um den Ersatz materieller/immaterieller Schäden im Rahmen des Zivilverfahrens, sondern auch um Ordnungswidrigkeitsverfahren und strafrechtliche Ahndung der Verstöße.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, bewahren Sie Ruhe, leisten Sie den Verletzten erste Hilfe, wählen Sie den Notruf, halten Sie die Ereignisse fest durch Fertigung von Bildern und lassen Sie sich die Kontaktdaten der Unfallzeugen geben.
Im Bereich des Verkehrsrechts vertrete ich Sie bei folgenden Fragen.
- Regulierung des materiellen Schadens
- Regulierung des immateriellen Schadens
- Regulierung des Schadens durch Versicherungsgesellschaften
usw.
- Verstöße gegen die Geschwindigkeits- und Abstandsregeln, Rotlichtgebot, Ladungsmängel und-sicherung, Fahrzeugabschleppung u.a.
- Führerscheinentzug
- Fahrverbot
- Ausländische Führerscheine
- Zweifel an der Fahreignung wegen des Alters, Alkohol- und Drogenkonsums, wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
- Erteilung, Entziehung, Widerruf, Rücknahme, Verzicht auf Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrverbot, Fahrtenbuch
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Punktesystem
- Verkehrsregelung und -überwachung
- Verkehrszentralregister (Eintragung, Tilgung, Löschung)
usw.
- Führen von Fahrzeugen unter Alkohol- und Drogeneinfluss/Trunkenheitsfahrten
- Unfallflucht
- Nötigung
- Straßenverkehrsgefährdung
- Körperverletzung und Sachbeschädigung
- Verteidigung im Verkehrsverwaltungs- und Gerichtsverfahren
usw.