Beitreibung von Forderungen
Um Probleme und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, bevor Sie etwas leihen, einen Vertrag in schriftlicher Form unter Angabe aller relevanten Punkte zu schließen. Besteht bereits ein Vertrag, muss dieser vor der Beitreibung der Forderung gekündigt werden. Auf jeden Fall kann nur ein fachkundig aufgesetzter sowie wirksam gekündigter Vertrag die Beitreibung der Forderung und u.U. die Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens ermöglichen.
Die Geltendmachung der Forderung umfasst drei Etappen: Das vorgerichtliche Verfahren, das gerichtliche Verfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.
Sie entscheiden, welcher Weg zu beschreiten ist. Meiner Meinung nach sollte die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens das letzte Mittel sein, auf das man erst dann zurückgreifen sollte, wenn alle anderen Möglichkeiten und Instrumente ausgeschöpft sind.
- Einholen von Informationen über den Schuldner anhand des Insolvenzregisters
- Einholen von Auskünften über die finanzielle Lage des Schuldners
- Außergerichtliche Zahlungsaufforderung des Schuldners
- Mahnung des Schuldners
- Klageerhebung beim zuständigen Gericht
- Vertretung im Gerichtsverfahren
- Festsetzung der entstandenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren
- Vollstreckung-/Pfändungssauftrag an den Gerichtsvollzieher
- Ermittlung von Einkommen und Vermögen des Schuldners, Einholung von Auskünften Dritter
- Beantragung des Erlasses des Haftbefehls/Verhaftung des Schuldners