Beitreibung von Forderungen

Um Probleme und Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, bevor Sie etwas leihen, einen Vertrag in schriftlicher Form unter Angabe aller relevanten Punkte zu schließen. Besteht bereits ein Vertrag, muss dieser vor der Beitreibung der Forderung gekündigt werden. Auf jeden Fall kann nur ein fachkundig aufgesetzter sowie wirksam gekündigter Vertrag die Beitreibung der Forderung und u.U. die Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens ermöglichen.

Die Geltendmachung der Forderung umfasst drei Etappen: Das vorgerichtliche Verfahren, das gerichtliche Verfahren und das Zwangsvollstreckungsverfahren.

Sie entscheiden, welcher Weg zu beschreiten ist. Meiner Meinung nach sollte die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens das letzte Mittel sein, auf das man erst dann zurückgreifen sollte, wenn alle anderen Möglichkeiten und Instrumente ausgeschöpft sind.

Brauchen Sie Hilfe?

Ich schlage vor, zunächst mit einer Beratung zu beginnen, im Rahmen derer ich Ihnen eine Analyse aller Vor- und Nachteile der bestehenden Sachlage zur Verfügung stelle und Ihnen mögliche Wege zur Lösung Ihres Problems aufzeige.

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