Gesellschaftsrecht
Das Unternehmensrecht gehört zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit, von der Gründung des Unternehmens in unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen über dessen Umstrukturierung bis zu dessen Auflösung und Vertretung vor Gericht. Das Unternehmungsrecht ist ein Zusammenspiel aus Gesellschafts-, Handels-, Steuer-, und nicht zuletzt Arbeitsrecht.
Für eine Unternehmensgründung ist die Zusammenstellung einer ganzen Reihe von Unterlagen unabdingbar. Zudem müssen u.U. Behörden aufgesucht, erforderliche Erlaubnisse eingeholt und nicht zuletzt eine Bankverbindung eröffnet werden. Das ist keine einfache Aufgabe, zumal für einen ausländischen Staatsbürger.
Im Interesse einer erfolgreichen Führung ihrer unternehmerischen Tätigkeit und einer effizienter Unternehmensleitung biete ich nachfolgendes Leistungspaket für die Gründung und die juristische Begleitung Ihres Unternehmens an.
- Gestaltungsberatung, Unterstützung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
- Entwurf und Anpassung der Satzung, Geschäftsordnung und anderer für Ihr Unternehmen und dessen weitere Tätigkeit erforderlichen Verträge
- Begleitung bei der Wahrnehmung der Beurkundungstermine beim Notar, Unterstützung bei der Eintragung im Handelsregister, bei der Einzahlung des Stammkapitals, bei der Steuer- und Gewerbeanmeldung
- Unterstützung beim Abschluss der Verträge mit Unternehmenspartnern und Auftragnehmern
- Bereitstellung von zahlreichen Standardverträgen und unternehmensspezifischen Verträgen
- Entwurf und Prüfung der Arbeitsverträge für Personal und Geschäftsführer
usw.
- GmbH
- UG
- Kommanditgesellschaft KG
- GmbH & Co KG
- GbR
- OHG
usw.
- Unterstützung bei Führung der Verhandlungen im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs Ihres Unternehmens
- Klärung der Erlaubnis-/Genehmigungspflicht für das Betreiben Ihres Unternehmens vor dessen Kauf
- Prüfung des Vertragsentwurfs beim Unternehmenskauf bzw. -verkaufs
- Unterstützung bei Fusionen, Umstrukturierung und Restrukturierung
- Unterstützung bei der Eintragung neuer Gesellschafter, Verteilung der Anteile usw.
- Klärung der Fragen der Betriebsnachfolge
- Klagen gegen Mitbewerber
u.a.
- zur Modifizierung: Verträge, die für die Entwicklung des Unternehmens notwendig sind, deren Konditionen jedoch verändert werden müssen. Beispiel, Änderung der Lieferzeit, -umfang, -bedingungen.
- zum Erhalt: Verträge, deren Konditionen der Entwicklung des Unternehmens entsprechen. Die vertraglich festgelegten Bedingungen entsprechen voll und ganz den Geschäftsabläufen des Unternehmens
- zur Beendigung: Verträge, deren Erfüllung mit finanziellen Einbußen für das Unternehmen verbunden sind und welche den Geschäftsabläufen des Unternehmens nicht/nicht mehr entsprechen.
- Vertragsentwürfe, -änderungen, -anpassungen und -ergänzungen
- Prüfung der bereits bestehenden Vertragswerke
- Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten in Bezug auf Vertragsabschluss, -erfüllung oder -kündigung/-aufhebung
- Vertretung der Interessen bei Vertragsabschlussverhandlungen
- Entwurf und Unterstützung bei der Umsetzung der Vertragskündigungen/-aufhebungen, u.a. auf gerichtlichem Wege
- Vertretung bei Behörden und staatlichen Verwaltungsstellen
- Unterstützung bei der Lösung von unternehmensinternen Konflikten, Ausschluss der Gesellschafter
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Konflikten, Beitreibung von Forderungen
- Unterstützung bei einer möglichen Restrukturierung (Konkurs)
u.v.m.