Strafrecht
Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass die Verteidigung in Strafsachen am erfolgreichsten ist, wenn ein Rechtsanwalt bereits im frühen Stadium des jeweiligen Verfahrens herangezogen wird.
Eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten im Rahmen eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens ist das Recht zu Schweigen (sich zum Vorwurf nicht zu äußern). Nutzen Sie dieses Recht, bis Ihr Anwalt eintrifft und geben Sie ohne vorherige Beratung mit einem Rechtsanwalt keine übereilten Erklärungen ab. Hierbei kann Ihr Schweigen weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Gericht zu Ihrer Last gewertet werden. Eine voreilig abgegebene Erklärung hingegen kann die möglichen Strategien in der Verteidigung einschränken und sich negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.
Das Strafrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet, die folgende Aufzählung ist daher naturgemäß unvollständig.
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Insolvenzverschleppung
- Korruptionsdelikte
- Subventionsbetrug
- Steuerhinterziehung
- Untreue
- Arbeitsstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Unternehmensgeldbuße
- Wirtschaftsstrafrecht
- Berufsverbote
usw.
- Umfassende Verteidigung bundesweit
- Beratung über informelle Verteidigungsstrategie
- Training und Beratungen zum Verhalten bei Durchsuchungen und während des Ermittlungsverfahrens sowohl für Geschäftsinhaber als auch für Personal
- Begleitung und Beistand bei Vernehmungen
- Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie und Beweiserhebung
- Intensive Kommunikation mit den Behörden für eine maximal effektive Verteidigung
usw.